Tyler Haladuick; Tyler Dyck; Steve MacInnis; Colin Foster; Darrell Chapman
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Vortrag
2015
24. EVU Conference, Edinburgh
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Die Verwendung von Daten aus Unfalldatenspeichern (EDRs) erfreut sich in Kanada wachsender Verbreitung, sowohl in straf- als auch in zivilrechtlichen Rekonstruktionen und wird mittlerweile standardmäßig zur Beweisführung herangezogen. Unfalldatenspeicher werden in straf- sowie zivilrechtlichen Verfahren seit ungefähr 20 Jahren eingesetzt; ihre Verwendung wird zukünftig vorausgesetzt werden, da ca. 96% der 2015 neu zugelassenen Pkw mit einem EDR ausgestattet sind. Die DER-Daten, lassen eine akkurate Abschätzung des Unfallhergangs zu, sind jedoch mit bekannten Unsicherheiten behaftet.
Nichtsdestotrotz müssen die Daten mit den übrigen Anknüpfungstatsachen abgeglichen werden, sie sind nur ergänzendes Beweismittel im Rahmen einer vollständigen Rekonstruktion. Der Zugang zu den EDR-Daten ist in straf- bzw. zivilrechtlichen Verfahren verschieden geregelt, ähnelt sich allerdings stark. Die spezifischen Einschränkungen und Randbedingungen hinsichtlich des Fahrzeugs, des EDR-Moduls und der Kollision müssen verstanden werden, um die EDR-Daten zutreffend zu interpretieren. Die Technologie entwickelt sich rapide weiter, weshalb die kontinuierliche Weiterbildung des Unfallanalytikers gefordert ist. Richtig eingesetzt, führen EDR-Daten zu einer genaueren und verlässlicheren Rekonstruktion des Unfallhergangs.
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